Roland Manke, Hotelkaufmann u. Dipl.Bertiebswirt, zert. Fachmakler für Hotelimmobilien   Erlaubnis gem. § 34 c der Gewerbeordung erteilt durch das Wirtschafts- u. Ordnungsamt der Freien und Hansestadt Hamburg (B/WI 73.10-1 vom 2 .März 1995)


Finanzintermediär

Verpachtung Verkauf Hotelmakler Hotels zum Kauf zur Pacht Hotelimmobilien

Aus organisatorischen und strategischen, sowie durchaus aktuell gegebenen Gründen meiden institutionelle Anleger vermehrt die kleine und mittelständische,  überwiegend inhabergeführte Hotellerie. Nicht zuletzt auch durch die Auswirkungen von "Basel II/III" mussten  neue Wege der Finanzierung gefunden werden, denn  durchaus werden  nach wie vor Renditen erwirtschaftet, die mehr als interessant sein dürften. Und eine Pandemie geht - wie man sieht -letztendlich auch mal vorbei.

Investitionen hier sind auf Grund eines überschaubaren Engagements zudem transparenter. Als interessierter Investor erhalten Sie gerne Informationen über lukrative, gewinnorientierte und renditestarke Beteiligungsmöglichkeiten an bestehenden und projektierten Hotelobjekten, so auch zum Thema Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung genannt);  einer weiteren Möglichkeit der Finanzierung und  Mittelbeschaffung auch für die Umsetzung von Unternehmensgründungen und  zumeist in Form von stillen Beteiligungen.

Für Unternehmen resp. auch deren  Nachfolger gilt es vermehrt Alternativen wie z.B. Möglichkeiten der Beteiligungen oder des Crowdinvestings (welche u.a. bereits über diverse Plattformen offeriert werden)  aber auch weitere Möglichkeiten einer wie auch immer gestalteten Finanzierung wie z.B. Kauf  über eine Leibrente, oder eine Kombination (Mietkauf)  auszuloten!

Zudem bieten Bund und Bundesländer Förderdarlehen, Bürgschaften und Beratungszuschüsse an. Gerne erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

 


Erlaubnis gem. § 34 b/c der Gewerbeordung erteilt durch das Wirtschafts- u. Ordnungsamt der Freien und Hansestadt Hamburg (B/WI 73.10-1 vom 2 .März 1995)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung HV 28633519.2-272 vom 26.06.1998 Victoria Versicherungs AG

Beaufsichtigende Behörde: IHK zu Kiel, Bergstr. 2, 24103 Kiel

Makler und Mediatoren sind gemäß § 4 Nr. 5 StBerG berechtigt, zu einschlägigen steuerlichen Fragen Auskünfte zu geben und zu beraten,sie sind dazu aber gegenüber dem Kunden grundsätzlich nicht verpflichtet. Gleiches gilt für die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nach RDG § 2 .

 

 

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